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Finanzdepartement fordert mehr Eigenmittel für Banken

Freitag, 18. November 2011 / 22:43 Uhr

Bern - Schweizer Banken sollen bei Hypotheken mit erhöhten Risiken mehr Eigenmittel halten müssen. Im Auftrag des Bundesrates hat das Finanzdepartement (EFD) am Freitag Vorschläge für entsprechende Verordnungsänderungen in die Anhörung geschickt.

Die neue Verordnung soll präventiv gegen eine mögliche Hypotheken-Krise wirken.

Ziel ist es, eine Immobilienblase zu verhindern. Wegen der tiefen Zinssätze vergeben die Banken derzeit mehr Kredite für Wohnimmobilien. Sie gingen dabei in einem intensiven Wettbewerb teilweise erhöhte Risiken ein, schreibt das EFD in seiner Mitteilung.

Ein Warnschuss kam beispielsweise am letzten Mittwoch: Die Ratingagentur Moodys stufte die Kreditwürdigkeit der Bankengruppe Raiffeisen ab, weil diese möglicherweise im Hypothekengeschäft zu aggressiv gewachsen sei.

Einem ungesunden Boom will der Bundesrat mit strengeren Vorgaben für die Eigenmittelunterlegung entgegentreten: Hypothekarkredite, bei welchen die üblichen Belehnungs- und Tragbarkeitsgrenzen überschritten werden, sollen durch die Banken mit zusätzlichen Eigenmitteln unterlegt werden.

Eigenmittel je nach Fähigkeit des Kreditnehmers

Die Risikogewichtung soll neu zusätzlich von der so genannten Tragbarkeit abhängig gemacht werden. Diese umfasst die Fähigkeit des Kreditnehmers, laufende Kosten aus dem Immobilienengagement inklusive Zinsen und Amortisation sowie den Unterhalt der Immobilie mittel- und langfristig tragen zu können.

Beim Kreditentscheid einer Bank spielt die Tragbarkeit bereits heute eine massgebliche Rolle. Neu soll sie auch für die Eigenmittelunterlegung eine Rolle spielen.

Zwei Umsetzungsvarianten

Für die Umsetzung schlägt der Bundesrat zwei Varianten vor: Die erste sieht vor, dass Kredite, die ausserhalb der anerkannten Tragbarkeitsnormen ausgerichtet werden, höher mit Eigenmitteln unterlegt werden müssen.

Als Schwellenwert für die Tragbarkeit soll weiterhin gelten, dass für eine Hypothek nicht mehr als ein Drittel des nachhaltig verfügbaren Bruttoeinkommens aufgebracht werden muss.

Mit der zweiten Variante würde, um zu grosse Sprünge der geforderten Eigenmittelunterlegung im Bereich des Schwellenwerts zu vermeiden, der Anstieg zusätzlich abgestuft.

(dyn/sda)


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