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Gericht verbietet SPAR-Blockade

Donnerstag, 13. Juni 2013 / 13:32 Uhr

Baden AG - Die Gewerkschaft Unia und die Streikenden müssen den seit Tagen blockierten SPAR-Tankstellenshop in Baden-Dättwil AG bis am Nachmittag um 16 Uhr freigeben. Das hat das Gerichtspräsidium Baden verfügt. Falls die Blockade nicht aufgehoben werde, schreite die Polizei ein.

Das Bezirksgericht entsprach einem Antrag der SPAR Handels AG.

Die Streikenden hätte eine letzte Frist, um sämtliche Zugänge und Zufahrten zum SPAR-Supermarkt und zur Tankstelle für Mitarbeitende, Lieferanten und Kunden freizugeben, teilte das Bezirksgericht Baden am Donnerstag mit.

Das Bezirksgericht entsprach damit einem Antrag der SPAR Handels AG. Bereits am 6. Juni hatte das Gerichtspräsidium Baden entschieden, die Blockade der Geschäftsräumlichkeiten durch die Streikenden sei unzulässig und unverhältnismässig.

Das durch die Verfassung geschützte Streikrecht könne auch ohne eine derartige Abriegelung des Betriebs ausgeübt werden. Das Gerichtspräsidium verpflichtete die Streikenden mit sofortiger Wirkung, die Zugänge freizugeben, und drohte ihnen für den Zuwiderhandlungsfall eine Busse an.

Die Streikenden leisteten der gerichtlichen Anordnung jedoch keine Folge, weshalb nun die Aufhebung der Blockade verfügt wird. Der Streik und die Blockade dauern seit dem 3. Juni.

(bert/sda)


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