Grünes Licht für Bankenvergleich mit Zusätzen Donnerstag, 3. August 2000 / 16:11 Uhr
Zürich/New York - Die Grossbanken UBS und Credit Suisse
Group (CSG) sind bereit, dem Bankenvergleich inklusive Zusätzen
(Amendments) zuzustimmen. Diesen Entscheid wollen die beiden Banken
dem New Yorker Richter Edward Korman am Freitag mitteilen.
An diesem Freitag läuft die Frist ab, die Korman den Banken für
eine Stellungnahme zu seinem Memorandum von letzter Woche gestellt
hatte. Akzeptiert der US-Richter die Zustimmung, dürfte der
Bankenvergleich wie angekündigt mit den Zusätzen in Kraft treten.
Bereits vor zwei Jahren war eine grundsätzliche Einigung
zwischen den Schweizer Grossbanken und den Klägern erzielt worden.
Neue Unklarheiten hatten jedoch Zusätze nötig gemacht.
Dabei stand das Amendment II im Vordergrund, das die
Prozesskosten zur Behandlung von Ansprüchen aus dem Settlement Fund
und den Einbezug der Versicherungen in den Bankenvergleich regelt,
wie UBS-Sprecher Christoph Meier am Donnerstag auf Anfrage sagte.
Die Banken sind von den Prozesskosten (Claim Resolution Tribute)
befreit. Diese werden aus dem Settlement Fund bezahlt. Im Gegenzug
zahlen die Banken den gesamten Restbetrag an den Settlement Fund
diesen Herbst in einem Mal ein. Dadurch enstehen zusätzliche
Zinserträge, die den jüdischen Holocaust-Opfern zu Gute kommen.
Nach den bereits im letzten und vorletzten Jahr bezahlten zwei
Tranchen im Umfang von 250 und 333 Mio. Dollar fliessen mit der
dritten und letzten Tranche weitere 617 Mio. Dollar in den Fund.
Daraus ergibt sich die Vergleichsumme von total 1,25 Mrd. Dollar.
Die letzten noch offenen Punkte mit den Versicherungen, werden
zwischen den Grossbanken und den Versicherungen verhandelt, wie CSG-
Sprecher Ulrich Pfister sagte. Die Bâloise (Basler), Swiss Re,
Rentenanstalt und Helvetia Patria sind bereit, maximal 50 Millionen
Dollar zusätzlich an den Bankenvergleich beizusteuern.
Abgetrennt davon läuft die Aufforderung von Richter Korman an
Schweizer Unternehmen, Dokumente über die Beschäftigung von
Zwangsarbeitern während der Nazizeit offen zu legen. Es ist Sache
des Richters zu entscheiden, ob Unternehmen mit Zwangsarbeitern in
den Vergleich mit einbezogen werden.
Die Frist läuft hier bis zum 25. August. Einzelne Konzerne wie
Nestlé und ABB haben sich unterdessen sogar bereit erklärt, einen
Beitrag an den Bankenvergleich zu zahlen.
Nimmt Richter Korman die Zustimmung zum Bankenvergleich an, kann
der vom Gericht eingesetzte Special Master Judah Gribetz seine
Arbeit aufnehmen. Er ist damit beauftragt, innert 30 Tagen einen
Verteilplan für den Settlement Fund auszuarbeiten. Mit Auszahlungen
wird jedoch nicht vor Ende Jahr gerechnet.
(sda)
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