BANKGEHEIMNIS
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Initiative will Bankgeheimnis schützen

Dienstag, 19. März 2013 / 18:32 Uhr
aktualisiert: 18:48 Uhr

Bern - Ein überparteiliches Komitee aus Vertretern der FDP, CVP und SVP will eine mögliche Aufweichung des Bankgeheimnisses verhindern. Mit der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» soll ein Nein zum automatischen Informationsaustausch propagiert werden.

Die Initiative befürchtet das Aufweichen des Bankgeheimnisses auch für Schweizer.

Man wolle verhindern, dass die internationalen Entwicklungen als Vorwand genommen würden, um das Bankkundengeheimnis auch für Personen in der Schweiz abzuschaffen, lautete der Tenor des Initiativkomitees am Dienstag an einer Medienkonferenz in Bern.

Deshalb soll im Artikel 13 der Bundesverfassung zum Schutz der Privatsphäre neu im Speziellen auch der Schutz der finanziellen Privatsphäre verankert werden, fordern die Initianten rund um Thomas Matter von der SVP Zürich. Auf seiner Seite weiss der Unternehmer die Nationalräte Alfred Heer (SVP/ZH), Gabi Huber (FDP/UR), Fulvio Pelli (FDP/TI) und Gerhard Pfister (CVP/ZG).

Laut Initiativtext sollen Dritte - also unter anderem Banken - Steuerbehörden ohne Zustimmung ihrer Kunden keine Auskunft zu finanziellen Daten geben, insbesondere nicht zu direkten Steuern. Ausnahmen könnten zum Einen im Falle eines laufenden Strafverfahrens gegen die Kontoinhaber gemacht werden.

Zum Anderen dürften Informationen weitergegeben werden, wenn der begründete Verdacht auf Steuerhinterziehung, Bilanz- oder Urkundenfälschung besteht. Und auch wenn ein begründeter Verdacht auf vorsätzliche und fortgesetzte Hinterziehung eines grossen Steuerbetrags oder Beihilfe dazu vorliegt, sollen Konzessionen gemacht werden.

Über das Vorliegen eines begründeten Verdachts soll ein Gericht entscheiden müssen. Zudem sollen für die Auskünfte gegenüber Behörden auch bei den indirekten Steuern «sinngemäss die gleichen Voraussetzungen gelten».

Nur für Personen mit Wohnsitz Schweiz

Gelten sollen diese Bestimmungen jedoch ausschliesslich für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, wie FDP-Nationalrätin Huber betonte. «Das Ausland haben wir sowieso bereits verloren», sagte dazu Matter.

Das heisst also, Schweizer mit Wohnsitz im Ausland oder Ausländer mit Konten bei ausländischen Niederlassungen von Schweizer Banken würden nicht von der neuen Regelung profitieren. Die Initiative würde damit in erster Linie dem Finanzplatz Schweiz dienen.

An der Medienkonferenz aufgeworfene Fragen betreffend einer allfälligen Unterstützung der Initiative durch die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) verneinte das Komitee. Explizit nicht erwähnt wird das Bankgeheimnis jedoch im Initiativtext.

Dieser neuen Volksinitiative zur impliziten Verankerung des Bankgeheimnisses räumt Pelli ungleich mehr Chancen ein als einem ebenfalls dahinzielenden Vorhaben der Lega dei Ticinesi aus dem Jahr 2010. Dieses war damals bereits bei der Sammlung der notwendigen 100'000 Unterschriften gescheitert.

 

(fest/sda)


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