Neues Kernenergiegesetz Freitag, 10. Dezember 2004 / 12:55 Uhr
Bern - Ab dem 1. Februar 2005 gelten neue Regeln für die friedliche Nutzung der Kernenergie. Der Bundesrat hat das neue Gesetz (KEG) mitsamt der konkretisierenden Verordnung auf diesen Termin in Kraft gesetzt.
Ab 2006 darf kein Atommülllager mehr nach Sellafield, England, transportiert werden.
Das KEG wurde als indirekter Gegenentwurf zu den am 18. Mai 2003 verworfenen Initiativen Strom ohne Atom und MoratoriumPlus konzipiert. Es hält die Option Kernenergie offen. Kernkraftwerke (KKW) sollen so lange am Netz bleiben, als ihre Sicherheit gewährleistet ist.
Neue Kernanlagen werden dem fakultativen Referendum unterstellt. Für die Wiederaufbereitung abgebrannter Brennelemente gilt ab Mitte 2006 ein Moratorium.
Atommüll im Inland
Ab dann dürfen keine Brennstäbe mehr nach dem französischen La Hague und dem englischen Sellafield exportiert werden. Atommüll muss grundsätzlich im Inland entsorgt werden.
Die von der Stromwirtschaft und den Umweltverbänden kritisierte Kernenergieverordnung (KEV) wurde im Lichte der Vernehmlassung überarbeitet.
Dabei habe der Bundesrat viele der Kritikpunkte berücksichtigt, halte aber im Wesentlichen an seinem Entwurf fest, teilte das Bundesamt für Energie (BFE) mit.
Integrität
Namentlich stellt die KEV klar, dass die gesetzlich definierten Sicherheitsvorschriften grundsätzlich auch für bestehende KKW gelten.
Die Kriterien zur vorläufigen Ausserbetriebnahme und Nachrüstung von KKW wurden mit dem Kriterium der Integrität des Reaktorsicherheitsbehälters ergänzt.
Die Schweiz stellt sich zudem der verstärkten Überprüfung ihres Nuklearbereichs durch die Internationale Atomenergieorganisation (IAEO).
Der Bundesrat hat ebenfalls auf den 1. Februar 2005 die so genannte Safeguardsverordnung in Kraft gesetzt. Damit kann er das Zusatzprotokoll zum Atomsperrvertrag von 1978 ratifizieren.
(bsk/sda)
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