Neustart der Berner Waldbesitzer Freitag, 17. März 2006 / 21:59 Uhr aktualisiert: 23:14 Uhr
Lyss - Die bernischen Waldbesitzer (BWB) haben an einer ausserordentlichen Generalversammlung in Lyss den Neustart besiegelt.
Aus dem Holzvermittlungs- und Holzhandelsgeschäft zieht sich der BWB zurück.
Sie tun dies mit ihrem vormaligen Vizepräsidenten Werner Wyss aus Kirchberg an der Spitze.
Hermann Weyeneth, der den konkursiten alten Verband sowie das Übergangsgremium geleitet hatte, stellte sich nach Widerstand aus zahlreichen Regionalverbänden nicht mehr zur Wahl. Er ist auch nicht mehr Vorstandsmitglied.
Der BWB ist vorerst nicht Mitglied beim Schweizerischen Waldeigentümerverband. Es bestehe jedoch eine Absichtserklärung für einen allfälligen späteren Beitritt, wurde vor den Medien erläutert. Finanziert wird der BWB durch die Regionalverbände.
Nur noch die politische Vertretung
Kernaufgabe des BWB ist die politische Interessenvertretung. Aus dem Holzvermittlungs- und Holzhandelsgeschäft zieht er sich zurück und überlässt dies den Regionalverbänden. Ein solches Holzhandelsgeschäft hatte dem alten Verband das finanzielle Genick gebrochen.
Nach einem Handel mit Italien klaffte in der Verbandskasse plötzlich ein Millionen-Loch. Weil die Zahlungen aus den Holzlieferungen nach Süditalien ausblieben, behalf sich der damalige Geschäftsführer offenbar mit Geld aus der Verbandskasse, um die Holzlieferanten zu bezahlen.
Geschäftsführer fristlos entlassen und verklagt
Das Geld wäre jedoch für den Selbsthilfefonds der Schweizerischen Wald- und Holzwirtschaft (SHF) bestimmt gewesen. Als die Sache im Rahmen einer Revision aufflog, wurde der Geschäftsführer fristlos entlassen und verklagt.
Dem VBV blieb nach 76-jährigem Bestehen nichts anderes übrig, als Ende November 2005 die Bilanz beim Richter zu deponieren. Das Loch in der Verbandskasse, so stellte sich heraus, betrug insgesamt 1,9 Mio. Franken.
Der SHF verklagte den alten Verband bzw. Weyeneth namentlich wegen ungetreuer Geschäftsführung. Weyeneth seinerseits reagierte mit einer Ehrverletzungsklage, weil man ihm vorwarf, von den Unregelmässigkeiten gewusst zu haben.
(fest/sda)
|