FINANZKRISE
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Schuldenschnitt für Hypo Alpe Adria gekippt

Dienstag, 28. Juli 2015 / 23:27 Uhr

Wien - Das österreichische Verfassungsgericht hat das im vergangenen Sommer erlassene Sondergesetz zur Sanierung der maroden Skandalbank Hypo Alpe Adria und damit einen Schuldenschnitt zu Lasten einiger Gläubiger gekippt. Der Schuldenschnitt sei unverhältnismässig.

Die BayernLB hatte die Hypo Alpe Adria 2007 gekauft und zwei Jahre später mit einem Milliardenverlust wieder abgestossen.

Zudem verstosse das Gesetz gegen das Grundrecht auf Schutz des Eigentums, erklärte das Gericht in Wien am Dienstag. Denn es habe verschiedene Gruppen von Gläubigern der Bank ungleich behandelt. Geklagt hatten auch einige deutsche Banken, unter ihnen die BayernLB, die als ehemalige Mehrheitseigentümerin der Hypo Alpe Adria auf 800 Mio. Euro verzichten sollte.

Die BayernLB hatte die Hypo Alpe Adria 2007 gekauft und zwei Jahre später mit einem Milliardenverlust wieder abgestossen. Nach dem Ausstieg der BayernLB war die Hypo Alpe Adria Ende 2009 von Österreich notverstaatlicht worden. Der Staat zahlte bereits 5,5 Mrd. Euro Hilfen; weitere Gerichtsverfahren sind anhängig und könnten die Rechnung noch weiter nach oben treiben.

Harte Kritik wegen Sondergesetz

Die österreichische Regierung hatte das Sondergesetz im vergangenen Sommer beschlossen. Demnach sollten die sogenannten Nachranggläubiger mit einer Stichtagsregelung ungleich behandelt werden: Forderungen der Gläubiger, die vor dem 30. Juni 2019 fällig werden, sollten als erloschen gelten; später fällig werdende Forderungen hingegen sollten gültig bleiben.

Anleihen der Hypo Alpe Adria im Wert von 870 Mio. Euro im Besitz der Gläubiger wurden so wertlos. Österreich war damals für das Gesetz international hart kritisiert worden.

Verfassungsgrenzen verletzt

Gerichtspräsident Gerhart Holzinger erklärte am Dienstag, das Gesetz sei mit der Gerichtsentscheidung aufgehoben. Es sei «von ganz grundsätzlicher Bedeutung», weil es dem österreichischen Gesetzgeber die Grenzen aufgezeigt habe, die in der Verfassung gesetzt seien.

Der Gesetzgeber könne nicht einen «Haftungsschnitt» für eine Gruppe von als nachrangig eingestuften Forderungen verfügen, während die Haftungen für alle anderen weiterbestehen, erklärte der Gerichtshof. Der Hinweis auf die prekäre Lage des Landes Kärntens könne nicht als Begründung akzeptiert werden. Kärnten haftet noch mit 11 Mrd. Euro für die Hypo Alpe Adria, was die Finanzkraft des Bundeslandes deutlich übersteigt.

Nun strebt Wien nun freiwillige Schuldenverzichtsvereinbarungen mit den Gläubigern an. Im Zusammenhang damit hatten sich Bayern und Österreich Anfang Juli bilateral zu aussergerichtlichen Einigungen bereit erklärt.

Der Bundesverband Öffentlicher Banken in Deutschland, zu dem auch die BayernLB gehört, erklärte in Berlin, das Verfassungsgericht in Wien habe einen «gravierenden, dauerhaften und in seinen Folgen unabschätzbaren Vertrauensverlust für Österreich abgewendet». Es sei klar, dass Regeln für alle gelten und nicht im laufenden Spiel geändert werden können.

 

(fest/sda)


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