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Schweizer AKW erhalten Frist für die Umsetzung neuer Auflagen

Montag, 21. März 2011 / 19:14 Uhr

Bern - Die Schweizer Atomkraftwerke müssen nach dem Unfall in Japan zwar erste neue Auflagen erfüllen. Sie sollen dafür jedoch Zeit erhalten, wie der Direktor des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI) am Montag vor den Medien in Bern sagte.

Das Kernkraftwerk Gösgen in Däniken.

Das ENSI hatte am Freitag Fragen formuliert, welche die Schweizer AKW-Betreiber bis Ende März beantworten müssen. Am Montag erklärte ENSI-Direktor Hans Wanner, was es damit auf sich hat. Es geht dabei insbesondere um die Brennelement-Lagerbecken: Die AKW-Betreiber müssen zeigen, dass sie diese im Notfall kühlen könnten.

Falls sie diesen Nachweis nicht erbringen können, wäre dies aber kein Grund für eine sofortige Abschaltung. Eine fehlende Notkühlung für Brennelement-Becken sei keine «unmittelbare Gefahr», sagte Wanner. Die Werke hätten ein Anrecht auf eine «angemesse Frist», um die Sicherheitsmassnahmen anzupassen.

Eine sofortige Abschaltung eines AKW schliesst Wanner zwar nicht gänzlich aus. Eine solche würde das ENSI aber nur beschliessen, wenn die Sicherheit im Normalbetrieb gefährdet wäre - und nicht, wenn sich Lücken mit Blick auf «Extremereignisse» zeigen.

Erstaunt über Probleme mit Lagerbecken

Nach dem 31. März will das ENSI die Antworten der AKW-Betreiber prüfen. Dies werde rund einen Monat in Anspruch nehmen, erklärte Wanner. Über das Versagen der Kühlsysteme für die Brennelement-Becken in Fukushima zeigte er sich erstaunt. Grundsätzlich sei das Kühlen solcher Becken nicht kompliziert, hielt er fest.

Auf die Frage, warum bei bisherigen Sicherheitsüberprüfungen in der Schweiz die Lagerbecken vernachlässigt worden seien, gab Wanner zu bedenken, Sicherheit sei ein Prozess. Dieser müsse laufend verbessert werden. Zudem habe es noch nie ein derartiges Ereignis gegeben wie in Japan.

Externes Lager bis Mitte Jahr

Am Freitag hatte das ENSI eine weitere Anforderung formuliert: Bis Mitte Jahr müssen die Betreiber ein externes Lager schaffen, das vor Erdbeben und Überflutung sicher ist. Dort soll Material zur Behebung eines Störfalls gelagert werden, unter anderem Notstromaggregate, mobile Pumpen und Treibstoff.

Die Anforderungen hinsichtlich der Kühlung der Brennelement-Lagerbecken und eines externen Material-Lagers bezögen sich nicht auf Mühleberg, sagte Wanner auf eine entsprechende Frage. Es gehe allgemein darum, die Massnahmen für eine Kombination von Erdbeben und Hochwasser anzupassen. «Alle Kernkraftwerke liegen an Flüssen», stellte Wanner fest.

 

(fest/sda)


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