LANDWIRTSCHAFT
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Schweizer Bauern im EU-Grenzstreit erfolgreich

Mittwoch, 12. Oktober 2011 / 11:04 Uhr

Schaffhausen/Luxemburg - Erfolg für die Schweizer Bauern, die entlang der Grenze deutsches Land bewirtschaften: Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, dass sie nicht gegen geltendes Recht und nicht gegen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU verstossen.

Die Schweizer Bauern dürfen nicht aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit diskriminiert werden.

Vom Urteil betroffen sind schätzungweise rund 250 Schweizer Bauern, die meisten davon aus dem Grenzkanton Schaffhausen. Sie pachten oder besitzen deutsches Land, hauptsächlich in den Landkreisen Konstanz, Waldshut, Villingen-Schwenningen und Schwarzwald-Baar.

Die Produkte, die sie auf deutschem Land produzieren, importieren sie zollfrei in die Schweiz und verkaufen sie hier zu Schweizer Preisen - sehr zum Unmut der deutschen Bauern, welche dies seit Jahren als klare Wettbewerbsverzerrung bezeichnen.

Das Urteil, das vom EU-Gerichtshof gesprochen wurde, gibt nun aber den Schweizern Recht: Der Entscheid, über den am Mittwoch auch die «Schaffhauser Nachrichten» berichteten, stellt fest, dass die Schweizer Bauern gegen keine Gesetze verstossen und auch keine Wettbewerbsverzerrung vorliegt.

Grenzgängern müssten die selben Lebens-, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen eingeräumt werden wie den Inländern, hält das Gericht fest. Die Schweizer Bauern dürften demzufolge nicht aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit diskriminiert werden.

Beim Urteil, das auf der Website des EU-Gerichtshofes aufgeschaltet ist, handelt es sich aber erst um einen so genannten Vorabentscheid. Der Entscheid ist somit nicht abschliessend, sondern gibt deutschen Gerichten lediglich eine Vorgabe, in dessen Rahmen sie über Einzelfälle urteilen sollen.

Waldshut verweigerte Pachtvertrag

Ausgelöst hatte das Verfahren ein Schweizer Bauer, der 360 Aren Land in Deutschland pachten wollte. Das Landratsamt Waldshut bewilligte den Pachtvertrag jedoch nicht, weil auch deutsche Bauern das Land wollten - allerdings weniger Pacht dafür zahlen konnten.

(bert/sda)


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