BANKGEHEIMNIS
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Unterschriften zum Schutz des Bankgeheimnisses

Dienstag, 31. März 2009 / 09:38 Uhr
aktualisiert: 10:48 Uhr

Bern - Die Lega dei Ticinesi hat bis zum 1. Oktober 2010 Zeit, die nötigen 100'000 Unterschriften für ihre Volksinitiative zum Schutz des Bankgeheimnisses beizubringen. Mit der Veröffentlichung im Bundesblatt vom Dienstag hat die Sammelfrist begonnen.

Mit der Veröffentlichung im Bundesblatt hat die Sammelfrist begonnen. (Symbolbilad)

Der Titel der Initiative lautet: «Verteidigen wir die Schweiz! Das Bankgeheimnis muss in die Bundesverfassung». Die Bundeskanzlei hat dem Volksbegehren die Rechtmässigkeit bescheinigt.

Drei Verfassungsartikel sollen die Zukunft des Bankgeheimnisses sichern. Auch die SVP will das Bankgeheimnis verteidigen, geht aber per Motion im Parlament vor.

Die Initiative war kurz vor dem Entscheid des Bundesrates lanciert worden, bei der Amtshilfe in Steuersachen die Standards der Organisation für Wirtschaft und Entwicklung (OECD) zu übernehmen und bei begründeten Fällen die unterschiedliche Behandlung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung aufzugeben.

Die Lega fordert, dass jedermann ein Recht darauf hat, dass seine Geschäftsbeziehungen mit einer Bank in der Schweiz der Geheimhaltung unterliegen. Ohne Zustimmung des Bankkunden dürfen keine Informationen an ausländische Behörden weitergeleitet werden. Das Bankgeheimnis dürfe aber keine kriminellen Aktivitäten decken.

(sl/sda)


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