MARKEN & PATENTE
Anzeige
Urheberrecht bei «Happy Birthday» ungültig

Mittwoch, 23. September 2015 / 10:02 Uhr

Los Angeles - Das Urheberrecht für das Geburtstagslied «Happy Birthday to You» ist ungültig. Das entschied ein Bundesgericht in Los Angeles am Dienstag. Das Lied sei Allgemeingut, urteilte Richter George King. Das Urteil ist eine Niederlage für den Konzern Warner Music Group.

Das Geburtstagslied ist Allgemeingut.

Das Gericht urteilte, dass Warner/Chappell Music kein gültiges Urheberrecht an dem Lied besitze. Der Konzern hatte sich 1988 die Rechte gesichert. Das Label verdiente etwa zwei Millionen Dollar im Jahr mit der kommerziellen Nutzung des Songs.

Ursprünglich wurde das Urheberrecht 1935 von der Firma Clayton F Summy angemeldet, doch nach Ansicht von Richter King galt dieses nur für die Melodie, nicht aber für den Text. Die Melodie ist seit Jahren Allgemeingut. «Nun ist 'Happy Birthday' nach 80 Jahren endlich frei», sagte Klägeranwalt Randall Newmann nach dem Urteil.

Komponiert hatte das Lied 1893 die Musikerin Mildred Hill aus dem US-Bundesstaat Kentucky gemeinsam mit ihrer Schwester, der Kindergärtnerin Patty. Es hiess ursprünglich «Good Morning to All». Der Geburtstagstext entstand später. Drei Dokumentarfilmer hatten 2013 die Klage eingereicht.

(bg/sda)